Dies ist in der von der EU gültigen GVO 1400/2002 geregelt, nach der der Autohersteller mit der Datenfreigabe und einer Reparaturanweisungen kein Recht auf Monopolstellung hat.

Die bekannten Preisvorteile des freien Marktes können Autofahrer also auch weiterhin nutzen beispielsweise für den nächsten Ölwechsel, die anstehende Wartung oder der Inspektion nach Herstellervorgabe. Voraussetzung für die Erhaltung der Neuwagengarantie des Herstellers ist Ihre Verwendung von Original-Marken-Ersatzteilen und Ihre Arbeiten nach Herstellervorgaben und Wartungshinweisen. Ihr treuer Kunde kann also auch mit seinem Neuwagen Ihre Werkstatt aufsuchen - ohne Risiko, ohne Qualitätsverlust und damit ohne Verlust der Herstellergarantie.
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